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   OVG Niedersachsen, 20.10.2014 - 1 LA 103/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31177
OVG Niedersachsen, 20.10.2014 - 1 LA 103/14 (https://dejure.org/2014,31177)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.10.2014 - 1 LA 103/14 (https://dejure.org/2014,31177)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Oktober 2014 - 1 LA 103/14 (https://dejure.org/2014,31177)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Hinderung an der Geltendmachung nachbarlicher Abstandsverletzungen aufgrund eigener Grenzabstandsunterschreitungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinderung an der Geltendmachung nachbarlicher Abstandsverletzungen aufgrund eigener Grenzabstandsunterschreitungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Hinderung an der Geltendmachung nachbarlicher Abstandsverletzungen aufgrund eigener Grenzabstandsunterschreitungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrechtsschutz trotz eigener Grenzabstandsunterschreitungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Folgen von Grenzabstandsverletzungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Folgen von Grenzabstandsverletzungen

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Eigene Abstandsflächenunterschreitung - dennoch Nachbarrechtsschutz?

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Eigene Abstandsflächenunterschreitung - dennoch Nachbarrechtsschutz?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigener Abstandsflächenverstoß hindert Nachbarklage! (IBR 2015, 40)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 15
  • DÖV 2015, 78
  • BauR 2015, 246
  • ZfBR 2015, 74
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.09.1984 - 6 A 49/83
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.2014 - 1 LA 103/14
    Sollte das Verwaltungsgericht sich mit seinen Ausführungen zur formellen Rechtswidrigkeit der klägerischen Grenzbebauung implizit von dem Rechtssatz leiten lassen haben, nur formell und materiell rechtswidrige eigene Grenzabstandsüberschreitungen könnten eine Berufung auf das Abstandsrecht ausschließen, mag dies fehlerhaft sein (vgl. dagegen z.B. OVG Lüneburg, Urt. v. 12.9.1984 - 6 A 49/83 -, BRS 42 Nr. 196, S. 442; OVG Münster, Beschl. v. 12.2.2010 - 7 B 1840/09 -, juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2010 - 7 B 1840/09

    Anspruch auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Baugenehmigung für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.2014 - 1 LA 103/14
    Sollte das Verwaltungsgericht sich mit seinen Ausführungen zur formellen Rechtswidrigkeit der klägerischen Grenzbebauung implizit von dem Rechtssatz leiten lassen haben, nur formell und materiell rechtswidrige eigene Grenzabstandsüberschreitungen könnten eine Berufung auf das Abstandsrecht ausschließen, mag dies fehlerhaft sein (vgl. dagegen z.B. OVG Lüneburg, Urt. v. 12.9.1984 - 6 A 49/83 -, BRS 42 Nr. 196, S. 442; OVG Münster, Beschl. v. 12.2.2010 - 7 B 1840/09 -, juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2021 - 1 ME 34/21

    Brandschutz; Denkmalschutz; Grenzabstand; Nachbar; unzulässige Rechtsausübung

    Dies ist der Fall, wenn die Verletzungen der Grenzabstandsvorschriften bei wertender Betrachtung einander entsprechen (Fortführung der st. Senatsrspr., vgl. u.a. Senatsurt. v. 12.9.1984 - 6 A 49/83 -, BRS 42 Nr. 196; Senatsbeschl. v. 30.3.1999 - 1 M 897/99 -, BRS 62 Nr. 190 = BauR 1999, 1163 = juris Rn. 43; Senatsbeschl. v. 20.10.2014 - 1 LA 103/14 -, BRS 82 Nr. 192 = BauR 2015, 246 = juris; Senatsbeschl. v. 12.4.2017 - 1 ME 34/17 -, BRS 85 Nr. 129 = BauR 2017, 1350 = juris Rn. 12).

    Hieraus folgt, dass ein Nachbar aus dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung gehindert sein kann, einen Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften geltend zu machen, wenn er in vergleichbarer Weise gegen diese Vorschriften verstoßen hat (st. Senatsrspr., vgl. hierzu u.a. Urt. v. 12.9.1984 - 6 A 49/83 -, BRS 42 Nr. 196; Beschl. v. 30.3.1999 - 1 M 897/99 -, BRS 62 Nr. 190 = BauR 1999, 1163 = juris Rn. 43; Beschl. v. 20.10.2014 - 1 LA 103/14 -, BRS 82 Nr. 192 = BauR 2015, 246 = juris; Beschl. v. 12.4.2017 - 1 ME 34/17 -, BRS 85 Nr. 129 = BauR 2017, 1350 = juris Rn. 12).

    Der Vorwurf treuwidrigen Verhaltens entfällt nicht dadurch, dass das Gebäude des sich wehrenden Nachbarn in Einklang mit dem damals geltenden Baurecht errichtet worden ist; maßgeblich ist allein, dass er mit seinem Gebäude den (jetzt) erforderlichen Grenzabstand nicht einhält (st. Senatsrspr, vgl. u.a. Senatsbeschl. v. 30.3.1999 - 1 M 897/99 -, BRS 62 Nr. 190 = BauR 1999, 1163 = juris Rn. 43; Beschl. v. 20.10.2014 - 1 LA 103/14 -, BRS 82 Nr. 192 = BauR 2015, 246 = juris Rn. 7 m.w.N.; Beschl. v. 12.4.2017 - 1 ME 34/17 -, BRS 85 Nr. 129 = BauR 2017, 1350 = juris Rn. 12).

    Der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung greift nicht erst dann, wenn das unter Verletzung des Grenzabstands errichtete Gebäude dem hinzutretenden Vorhaben genau gegenüberliegt, sondern erfasst auch alle sonstigen "in einer Beziehung zueinander" stehenden Bauten (vgl. Senatsbeschl. v. 20.10.2014 - 1 LA 103/14 -, BRS 82 Nr. 192 = BauR 2015, 246 = juris Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2017 - 1 ME 34/17

    Bauwich; Drittschutz; Einfügen; Grenzabstand; Nachbarzustimmung;

    Auf eine Verletzung der Grenzabstandsvorschriften kann sich derjenige Nachbar nicht berufen, der selbst den Bauwich in vergleichbarer Weise unterschreitet; das gilt auch, wenn die Abstandsunterschreitung genehmigt ist oder sogar früherem Abstandsrecht entsprach (st. Rspr., vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.10.2014 - 1 LA 103/14 - m.w.N.).

    Unerheblich ist es zwar - insoweit ist an der vom Verwaltungsgericht zutreffend wiedergegebenen Senatsrechtsprechung festzuhalten -, ob diese Abstandsunterschreitung von einer Baugenehmigung gedeckt ist und ob sie möglicherweise zum Zeitpunkt der Errichtung der Anlage vom damals geltenden Abstandsrecht gedeckt waren; denn die genannte Rechtsprechung knüpft nicht an einen Rechtswidrigkeitsvorwurf gegenüber dem beschwerdeführenden Nachbarn an, sondern daran, dass diesem ein Abwehranspruch nur bei einer Störung des nachbarlichen Gleichgewichts zustehen soll (vgl. Senatsbeschl. v. 20.10.2014 - 1 LA 103/14 -, BauR 2015, 246 = juris Rn. 7 f.).

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2022 - 1 ME 97/22

    Drittschützend; drittschützende Wirkung; Nachbar; Treu und Glauben; unzulässige

    Soweit das nachbarschaftliche Gemeinschaftsverhältnis nicht gestört wird, d.h. die Verletzungen der Grenzabstandsvorschriften bei wertender Betrachtung einander entsprechen, ist ein Abwehranspruch ausgeschlossen (st. Senatsrspr., vgl. hierzu u.a. Urt. v. 12.9.1984 - 6 A 49/83 -, BRS 42 Nr. 196; Beschl. v. 30.3.1999 - 1 M 897/99 -, BRS 62 Nr. 190 = BauR 1999, 1163 = juris Rn. 43; Beschl. v. 20.10.2014 - 1 LA 103/14 -, BRS 82 Nr. 192 = BauR 2015, 246 = juris; Beschl. v. 12.4.2017 - 1 ME 34/17 -, BRS 85 Nr. 129 = BauR 2017, 1350 = juris Rn. 12; Beschl. v. 17.11.2021 - 1 ME 34/21 -, BauR 2022, 223 = juris Rn. 17).

    Der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung greift nicht erst dann, wenn das unter Verletzung des Grenzabstands errichtete Gebäude dem hinzutretenden Vorhaben genau gegenüberliegt, sondern erfasst auch alle sonstigen "in einer Beziehung zueinander" stehenden Bauten (vgl. Senatsbeschl. v. 20.10.2014 - 1 LA 103/14 -, BRS 82 Nr. 192 = BauR 2015, 246 = juris Rn. 8; Senatsbeschl. v. 17.11.2021 - 1 ME 34/21 -, BauR 2022, 223 = juris Rn. 20).

  • VG Lüneburg, 09.03.2021 - 2 B 76/20

    Abwägungsabschichtung; anerkannte Umweltvereinigung; Auslegung; Genehmigung;

    Insofern kann dahinstehen, ob allein die Stellung der Beigeladenen als nach § 65 Abs. 2 VwGO notwendig Beigeladener die Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten gemäß § 162 Abs. 3 VwGO begründet (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 20.10.2014 - 1 LA 103/14 -, juris Rn. 11 sowie Nds. OVG, Beschl. v. 29.4.2020 - 1 ME 99/19 -, juris Rn. 23).Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf §§ 53 Abs. 2, 52 Abs. 1 und 2 GKG i. V. m. Ziff. 1.2 und 1.5 des Streitwertkatalogs der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
  • OVG Niedersachsen, 29.04.2020 - 1 ME 99/19

    Außenbereich; Eigentumsrecht; Gebot der Rücksichtnahme; Grunddienstbarkeit;

    An seiner bisherigen Auffassung, bereits die Stellung als nach § 65 Abs. 2 VwGO notwendig Beigeladener begründe die Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten gemäß § 162 Abs. 3 VwGO (z.B. Senatsbeschl. v. 20.10.2014 - 1 LA 103/14 -, juris Rn. 11), hält der Senat in dieser Striktheit nicht mehr fest.
  • VG Braunschweig, 20.01.2021 - 2 B 250/20

    Abweichungen; Brandschutz; Dachgaube; Grenzabstand; unzulässige Rechtsausübung;

    Er kann damit aus dem Gesichtspunkt unzulässiger Rechtsausübung gehindert sein, die Verletzung des Grenzabstands zu rügen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 30.03.1999 - 1 M 897/99 -, juris Rn. 43; Beschluss vom 20.10.2014 - 1 LA 103/14 -, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2002 - 3 S 882/02 -, juris Rn. 25; Beschluss vom 29.09.2010 - 3 S 1752/10 -, juris Rn. 5; im Ergebnis ebenso Breyer, a.a.O., § 5 Rn. 33 - unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung -).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2019 - 1 ME 23/19

    Umfang einer zugelassenen Abweichung ist anzugeben!

    Vielmehr stellt sich die Frage, ob eine weitere Verletzung des Abstandsgebots die Grenzen der im nachbarlichen Austauschverhältnis ebenso einforderbaren wie hinzunehmenden Gleichgewichtigkeit (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 12.4.2017 - 1 ME 34/17; Beschluss vom 20.10.2014 - 1 LA 103/14) überschreitet.
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